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Ankunft In Mexiko
Vor der Landung
Wenn Sie Mexiko per Flugzeug bereisen, haben Sie vor der Landung die von den Flugbegleitern auszuteilenden Formulare (Einreise und Zoll) auszufüllen.
Diese Formulare befinden sich auch in den Räumen der mexikanischen Zoll- und Einreisebehörde (Migración) auf dem Flughafen.
Hier finden Sie Muster der Formulare bzw. Informationen über die anzugebenden Daten.
Nach der Landung
Reisende aus Europa, Asien und Nordamerika haben die Räume der MIGRACIÓN 1, und Reisende aus Süd- und Zentralamerika sowie der Karibik die Räume der MIGRACIÓN 2 zu passieren.
Bitte bewahren Sie Ihr Einreiseformular gut auf, da Sie es bei Ihrer Ausreise wieder vorzuzeigen haben.
Was steuerfrei eingeführt werden darf
- Gegenstände, die sich in Ihrem persönlichen Gepäck befinden:
- Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Körperpflegeprodukte, wenn sie im angemessenen Umfang mitgeführt werden und nicht zum Weiterverkauf gedacht sind. Dies schließt selbst Hochzeitskleider ein.
- Zwei Fotoapparate oder Videokameras nebst entsprechendem Zubehör; bis zu 12 unbelichtete Filme oder unbespielte Videokassetten; Fotomaterial; 2 Funktelefone; eine Schreibmaschine; ein elektronischer Terminplaner; ein neues oder gebrauchtes Laptop o.ä.; ein tragbares Kopier- oder Druckergerät, ein tragbarer Projektor, seien diese Geräte neu oder gebraucht sowie inkl. etwaiger Accessoires.
- Zwei persönliche Sportsets (Tennis-, Skiausrüstung usw.) – neu oder gebraucht – inkl. etwaiger Accessoires und vorausgesetzt, dass Sie diese Sets auf „normalem“ Wege transportieren können.
- Ein tragbares Radio oder einen tragbaren Kassettenrekorder oder CD-Player, und einen DVD-Player sowie entsprechende Lautsprecher – neu oder gebraucht – inkl. etwaiger Accessoires.
- 5 Laserdiscs, 10 DVDs, 30 CD oder Audiokassetten, zur Wiedergabe von Daten und 5 Speichergeräte oder Memory-Cards für sämtliche elektronischen Geräte.
- Bücher und Zeitschriften – neu oder gebraucht –, wenn ihr Umfang nicht auf einen Weiterverkauf schließen lässt.
- 5 Spielzeuge, wenn sie nicht zum Weiterverkauf gedacht sind und problemlos vom Reisenden transportiert werden können (was auch Sammelstücke einschließt) sowie eine Spielkonsole.
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte sowie persönlich benötigte Medikamente; bei psychotropischen Substanzen ist die Vorlage eines ärztlichen Rezepts obligatorisch.
- Die für die Beförderung dieser Waren benötigten Reisetaschen, Etuis und Koffer.
- Volljährige Reisende dürfen maximal 20 Zigarettenschachteln, 25 Zigarren oder 200 Gramm Tabak und bis zu 3 Liter alkoholische Getränke – einschl. Wein – mit sich führen, wobei die Einfuhr weiterer Waren gesetzlich verboten ist.
- Ein Fernglas und ein Teleskop.
- Ein Musikinstrument inkl. entsprechender Accessoires.
- Ein Camping-Zelt sowie eine Camping-Ausrüstung – neu oder gebraucht – inkl. entsprechender Accessoires.
- Bis zu 3 Schlauchboote, mit oder ohne Segel.
- Behinderte Personen dürfen entsprechend benötigte Hilfsgegenstände mit sich führen. Darin inbegriffen sind z.B. Gehhilfen, Rollstühle, Krücken und Gehstöcke.
- 4 Angelruten inkl. entsprechender Accessoires.
- Accessoires für jeweilig mitreisende Babys so wie Kinderwägen oder Gehhilfen, aber auch entsprechende Bekleidung, die im angemessenen Maße mitgeführt werden darf.
- Ein Werkzeugset, sofern es angemessen transportiert wird.
- Gegenstände, für die Ihnen Zollfreiheit gewährt wird.
Zollfreiheit wird die Erlaubnis der mexikanischen Regierung genannt, die Personen verliehen wird – handele es sich hierbei um Mexikaner oder Ausländer – und wonach sie keine Steuern auf eine bestimmte Menge an ins Land eingeführte Waren zu zahlen haben.
- Einreise auf dem Meer- oder Luftweg
Zollfreiheit besteht auf Waren im Wert von bis zu 300 Dollar bzw. dem jeweiligen Äquivalent in mexikanischen Pesos oder in einer anderen Währung. Ausnahmen stellen Bier, andere alkoholische Getränke und bearbeiteter Tabak dar.
- Einreise auf dem Landweg
Zollfreiheit besteht auf Waren im Wert von bis zu 50 Dollar bzw. dem jeweiligen Äquivalent in mexikanischen Pesos oder in einer anderen Währung. Ausnahmen stellen Bier, andere alkoholische Getränke, bearbeiteter Tabak und Benzin dar – exkl. des im Tank befindlichen Benzins.
Für beide Fälle ist eine Rechnung bzw. ein Beleg o.ä. vorzuzeigen, aus denen der Wert der Waren ersichtlich wird.
Die vorgenannte Zollfreiheit gilt jeweils für eine Person oder ein Familienmitglied, wobei selbst Minderjährige Zinder eine solche Zollfreiheit genießen, sofern sie zur gleichen Zeit und im selben Transportmittel einreisen.
Was zu verzollen ist
Beim Passieren des Zolls ist Folgendes zu deklarieren:
- Die Einfuhr von mehr als 10.000 US-Dollar bzw. dem jeweiligen Äquivalent in mexikanischen Pesos oder in einer anderen Währung, sei es in Bargeld, in Wertpapieren oder eine Kombination aus beiden. In diesem Fall werden keine Steuern erhoben.
- Die Einfuhr von Waren, die nicht zum Reisegepäck gehören.
- Die Einfuhr von Tieren.
Grüne Ampel
Bereits mit Ihrem Gepäck in der Hand und vor dem Verlassen der Gepäckempfangshalle haben Sie die „Ampel“ des Zolls zu passieren. Diese Ampel stellt zufällig (also ohne Einflussnahme durch die Zollbeamten) fest, ob das Personal Ihr Gepäck kontrolliert oder nicht.
Erscheint das rote Ampellicht: werden Ihr Gepäck sowie Ihre Zollerklärung kontrolliert.
Erscheint das grüne Ampellicht: können Sie ohne weitere Kontrolle passieren.
Unabhängig vom von der Ampel angezeigten Ergebnis haben die Zollbeamten die Möglichkeit, auf Anfrage die Öffnung Ihres Gepäcks zu verlangen.
Ihr Gepäck kam nicht an
Sie haben die Möglichkeit, einen Informationsstand aufzusuchen oder einen Sicherheitsbeamten nach den Büros Ihrer Fluggesellschaft zu befragen. Nicht alle Fluggesellschaften haben ihre Büros am selben Ort.
Einige Fluggesellschaften haben Personal, das sich ausschließlich um solche Situationen kümmert, sodass etwaige Probleme zumeist schneller gelöst werden können.
Taxis am Flughafen
Wenn Sie den Gepäckübergabebereich verlassen, gelangen Sie zu einem Gang (der im Allgemeinen voller Familienangehöriger usw. sein wird). Von dort aus suchen Sie einen der vielen Ausgänge, an dem für gewöhnlich zahlreiche Taxis warten. Zuerst müssen Sie Ihr Fahrticket an einem kleinen Schalter an der Seite des Ausgangs erwerben, wo Sie auch nach Ihrem Fahrziel gefragt werden bzw. entsprechende Tarife erfahren. Die jeweiligen Taxi-Kosten sind von der Entfernung vom Flughafen abhängig und können von Stadt zu Stadt variieren. Die günstigen Tarife liegen bei ca. 80 Pesos (ca. 6 Euro) und die teuersten bei etwa 550 Pesos (ca. 40 Euro).
Beim Einsteigen ins Taxi haben Sie den Zahlungsbeleg vorzulegen, wobei ein Teil beim Fahrer und der andere bei Ihnen bleibt.
Diese Taxis sind sehr sicher und werden grundsätzlich am Schalter (und somit nie beim Aussteigen) bezahlt.
Wenn Sie auf dem Landweg nach Mexiko einreisen
Wenn Sie auf dem Landweg nach Mexiko einreisen, sollten Sie aufmerksam zwischen den Fahrspuren wählen, denn es gibt nämlich zwei:
Spur „AUTODECLARACIÓN“: Diese Spur sollten Sie wählen, wenn der Wert Ihrer eingeführten Waren den Betrag der Zollfreiheit übersteigt.
Spur „NADA QUE DECLARAR“: Auf dieser Spur wird nichts deklariert.
Ausländische Reisende, die auf dem Land- oder Meerweg nach Mexiko einreisen, haben die temporäre Einfuhr ihres Transportmittels anzuzeigen.



